Rede zur Forderung nach Leistungs­kürzungen für Asyl­bewer­ber

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ in den Bundestag eingebracht. Am Mittwoch, 13. Juni 2024, wurde er im Plenum diskutiert. Der Antrag wurde durch die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke abgelehnt. 

Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag niedrigere Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rechtliche Spielräume dafür müssten genutzt werden, so die Fraktion. Unter anderem sollte die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte sollte zur Regel gemacht werden, Rücküberweisungen in Herkunftsländer sollen nicht mehr erlaubt sein. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, sollte eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete sollte es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. Außerdem sollte es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird. 

Die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke sagte im Plenum zu dem Antrag: "Die Leistungsfähigkeit unserer Kommunen ist längst erreicht – es ist nichts mehr da –, und die Sozialleistungen fliegen uns quasi um die Ohren. Das Bürgergeld ist nur eine Zahl; zurzeit werden 48 Milliarden Euro prognostiziert. Es wächst uns permanent über den Kopf." Die vollständige Rede finden Sie auch hier (Link).