Rede zum SGB-III-Modernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ (SGB-III-Modernisierungsgesetz, 20/12779) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. An denselben Ausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Neuausrichtung der Jobcenter auf Vermittlung in Arbeit“ (20/12970). In dem vorgelegten Gesetzentwurf geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit. Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor, die Eingliederungsvereinbarung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zu einem Kooperationsplan weiterzuentwickeln, „um den kooperativen Ansatz im Integrationsprozess zu stärken und den derzeit bestehenden praktischen Umsetzungsschwierigkeiten bei der Nutzung der Eingliederungsvereinbarung zu begegnen“.

Die Ampelregierung wiederholt damit die Fehler vom Bürgergeld jetzt auch beim Arbeitslosengeld I: Weniger Verbindlichkeit, weniger Pflichten, kein persönliches Gespräch - so die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke in ihrer Rede zu dem Thema. Die vollständige Rede finden Sie als Video unten und in Textform hier (Link).