Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (
20/9740) vorgelegt, der am Freitag, 19. Januar 2024, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem AfD-Antrag mit dem Titel „Sozialstaat sichern – Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige begrenzen“ (
20/10063) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der Union
Im Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte soll zur Regel gemacht werden.
Darüber hinaus sollen Rücküberweisungen in Herkunftsländer nicht mehr erlaubt sein. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete soll es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. Außerdem soll es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem AsylbLG mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, den Zugang zum Bürgergeld für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zu begrenzen. „In Zeiten einer tiefen politischen und wirtschaftlichen Krise mit einem aus dem Ruder gelaufenen Haushaltsdefizit, einem teilweise verfassungswidrigen Haushaltsgebaren der Bundesregierung und der höchsten Verschuldung seit 1949 können soziale Leistungen nicht mehr unbegrenzt gewährt werden“, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, dass volljährige erwerbsfähige Ausländer von den SGB II-Leistungen ausgenommen werden, soweit keine Nachweise für einen fünfjährigen erlaubten Aufenthalt im Inland, eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 vorliegen. Ausländer aus Drittstaaten sollen überdies auch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis nachweisen müssen.
SGB II-Leistungen sollen zudem nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für fünf Jahre über das gesamte Erwerbsleben gewährt werden. Ausländern, die aufgrund des Leistungsausschlusses keinen Zugang zum Bürgergeld erhalten oder die maximale Bezugsdauer bereits ausgeschöpft haben, sollen Rückkehrhilfen in die Heimatländer gewährt werden, schreibt die AfD-Fraktion weiter.
Das Redeprotokoll finden Sie hier.