Rede zu Unternehmensmitbestimmung

Der Bundestag befasste sich am Donnerstag, 25. März 2021, erstmalig mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ (19/27013) und einem Antrag der Grünen, der mit „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (19/27828) überschrieben ist. Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung, bevor die Vorlagen zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden sollen. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will Massenentlassungen verhindern und die betriebliche Mitbestimmung ausbauen. In einem Antrag (19/27013) verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Massenentlassungen verhindern soll, indem Beschäftigte und ihre Betriebsräte in allen wichtigen, ihren Betrieb betreffenden Fragen zwingende Mitbestimmungsrechte erhalten.

Diese sollen insbesondere bei Betriebsänderungen, Standortänderungen, Entlassungen und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation gelten, fordert Die Linke.

Antrag der Grünen

Die Grünen wollen die Mitbestimmung in Unternehmen „nachhaltig stärken“. Demnach sollen etwa Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn diese eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen, heißt es in dem Antrag der Fraktion (19/27828).

Außerdem soll die Bundesregierung den Abgeordneten zufolge dafür Sorge tragen, dass Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungs- sowie Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden, wenn diese ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 25. März 2021: Plenarprotokoll 19/218 (Link)

Videobeitrag zur Rede: